Gesetzsammlung für die Königlichen Preußischen Staaten
Gemeinde Silwingen im Kreis das Recht verliehen worden ist,
dass zur Anlage der von ihr geplanten neuen Quellwasserleitung erforderliche Grundeigentum im Wege der Enteignung zu erwerben, oder soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der königl Regierung zu Trier Nr. 14 s110 ausgegeben am 5 April 1895