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S.& U. Trier, 15. März. 1911
Die Folgen eines Steinwurfs.
Die Folgen eines unüberlegten Steinwurfs haben den Maurergesellen Johann Boden aus Tünsdorf vor das hiesige Schwurgericht geführt und ihm eine schwere Strafe eingetragen. Boden war mit seiner Frau erst zwei Jahre verheiratet und lebte bis zur Geburt eines Kindes ganz glücklich mit ihr. Dann aber entstanden Streitigkeiten wegen des Wirtschaftsgeldes, mit dem die Frau, wie der Angeklagte angab, verschwenderisch umging. Am Sonntag den 11. Dezember v. J. entstand darüber ein so heftiger Wortwechsel, daß die Frau das Haus verließ und zu ihren in demselben Orte wohnenden Eltern ging. Am Abend wollte Boden seine Frau wieder holen, allein man öffnete ihm nicht die Tür. Aus Aerger darüber warf er einen doppeltfaustgroßen, scharfkantigen Stein durch das Fenster in das Zimmer, in dem sich seineFrau besand. Diese wurde am Kopfe getroffen und starb am 22. Januar, und zwar, wie die Obduktion einwandsfrei feststellte, an den Folgen der vereiterten Wunde.